Opportunitätsprinzip

Opportunitätsprinzip
Opportunitätsprinzip,
 
Recht: strafprozessuale Maxime, die die Erhebung einer Anklage in das Ermessen der Anklagebehörde stellt (meist im Zusammenwirken mit dem Gericht). Das Opportunitätsprinzip durchbricht das den Strafprozess beherrschende Legalitätsprinzip. Es ist ein notwendiges Korrektiv des Anklagezwanges, v. a. bei Bagatellsachen, einfacheren Staatsschutzdelikten u. a. (Einstellung). Im Verwaltungsrecht besagt das Opportunitätsprinzip, dass eine Behörde nach ihrem Ermessen handeln darf. Dies gilt besonders dort, wo gesetzliche Regelungen nicht bestehen oder das Gesetz Ermessensspielräume eröffnet, so v. a. im Polizei- und Ordnungsrecht, wo die Polizei befugt, im Grundsatz aber nicht gezwungen ist, gegen Störer einzugreifen.
 
Im österreichischen Strafprozess (§ 34 StPO) gilt das Opportunitätsprinzip nur in wesentlich geringerem Umfang. In der Schweiz ist es kantonal unterschiedlich geregelt.
 

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Op|por|tu|ni|täts|prin|zip, das <o. Pl.> (Rechtsspr.): strafrechtlicher Grundsatz, der besagt, dass die Strafverfolgung in den gesetzlich gekennzeichneten Ausnahmefällen dem Ermessen der Staatsanwaltschaft überlassen ist.

Universal-Lexikon. 2012.

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  • Opportunitätsprinzip — Opportunitätsprinzip, im modernen Strafprozeß derjenige Grundsatz, wonach die Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft nicht schlechthin die Folge einer strafbaren Tätigkeit sein, sondern das Einschreiten der Staatsanwaltschaft wesentlich… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Opportunitätsprinzip — Opportunitätsprinzip, im Strafprozeß im Gegensatz zum Legalitätsprinzip der Grundsatz, daß die Anklagebehörde (Staatsanwaltschaft) wegen strafbarer Handlungen nur dann einschreitet, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt. Der deutsche… …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Opportunitätsprinzip — Das Opportunitätsprinzip (auch Entschließungsprinzip) ist die juristische Handlungsfreiheit innerhalb eines gesteckten rechtlichen Rahmens. Es handelt sich um einen Unterfall der Ermessensentscheidung und gilt grundsätzlich, solange nicht eine… …   Deutsch Wikipedia

  • Opportunitätsprinzip — Verfolgungsermessen; Grundsatz, nach dem die ⇡ Staatsanwaltschaft wegen gerichtlich strafbarer und verfolgbarer Handlungen einzuschreiten hat, wenn dies nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen im öffentlichen Interesse liegt. Das O. gilt nur, soweit… …   Lexikon der Economics

  • Opportunitätsprinzip — Op|por|tu|ni|täts|prin|zip das; s: strafrechtlicher Grundsatz, der besagt, dass die Strafverfolgung in den gesetzlich gekennzeichneten Ausnahmefällen dem Ermessen der Staatsanwaltschaft überlassen ist (Einschränkung des ↑Legalitätsprinzips;… …   Das große Fremdwörterbuch

  • Opportunitätsprinzip — Op|por|tu|ni|täts|prin|zip (strafrechtlicher Grundsatz, nach dem die Erhebung einer Anklage in das Ermessen der Anklagebehörde gestellt ist) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Verfolgungsermessen — ⇡ Opportunitätsprinzip …   Lexikon der Economics

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  • Strafverfolgungszwang — Das Legalitätsprinzip ist in Deutschland die Verpflichtung der Strafverfolgungsbehörde (Staatsanwaltschaft und Polizei), ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen, wenn sie Kenntnis von einer Straftat erlangt hat (etwa durch Anzeigeerstattung) (§§ 152 …   Deutsch Wikipedia

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